Vor 50 Jahren wurde das erste bundesdeutsche Strafvollzugsgesetz verabschiedet. Zwar veränderten sich die Funktion der Gefängnisse und die Zustände in ihnen nicht grundsätzlich, denn es blieben die gleichen Gebäude und das gleiche Personal. Aber das Strafvollzugsgesetz definierte als Ziel des Vollzugs der Freiheitsstrafe, dass der Gefangene fähig werde, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
In 50 Jahren hat sich einiges verändert – durch Neubauten, den Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer und die Veränderungen der Gefangenen und ihrer Bedarfe, insbesondere im Jugendstrafvollzug.
Die Zukunft wird zeigen, ob es gelingen kann, durch eine veränderte Kriminalpolitik immer weniger Menschen einzusperren und gleichzeitig Sicherheit und Rechtsgüterschutz durch Maßnahmen der
Resozialisierung zu erhöhen.
Referent:
Prof. Dr. Heinz Cornel (Jugendrecht, Strafrecht und Kriminologie, Berlin)
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